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Betreuungsbüro Gesetzliche Betreuung

Als rechtliche Betreuer möchten wir dazu beitragen, dass der Mensch, den wir begleiten, sich in seiner Lebenssituation besser zurechtfindet. Uns ist wichtig, dass er selbst entscheiden kann, wie er leben möchte – und wir stehen ihm dabei unterstützend zur Seite.

Über mich

“Meine 18-jährige Erfahrung in der rechtlichen Betreuung bedeutet für mich mehr als nur Verantwortung – es ist eine Herzensangelegenheit und Leidenschaft zu gleich wo ich Ihnen mit Empathie, Verlässlichkeit und Respekt zur Seite stehe. Ihre Wünsche und Bedürfnisse liegen mir am Herzen, und ich setze mich mit Sorgfalt und Offenheit dafür ein, dass Sie sich SICHER, VERSTANDEN und gut begleitet fühlen – in ALLEN Lebenslagen.”

We are expert at

Unsere Leistungen

Gesundheitssorge

Vermögenssorge

Wohnungsangelegenheiten

Heimunterkünfte

Behördenangelegenheiten

Insolvenzanträge stellen

Pflegeheim oder sonstige Einrichtungen passend zu finden/ organisieren

Dienstleistende Beratungen, Rechtsberatungen, Formalitäten mit den Behörden bzw. alle administrative Angelegenheiten zu managen

⁠Außerdem passende Pflegeeinrichtungen/ Leistungen und oder ambulante Pflege zu organisieren

FAQ

Häufig gestellte Fragen

laut § 1814 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
ist eine rechtliche Betreuung, eine rechtlich angeordnete Betreuerin, die in allen rechtlichen lebenswichtigen Entscheidungen, mit der freien WILLE des Betreuten, rechtlich und außergerichtlich Vertritt. Diese kann/ muss gerichtlich beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden, wenn bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden kann. Wie z.b.

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Gericht angeordnete Hilfe für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Eine Betreuerin oder ein Betreuer unterstützt sie dabei – zum Beispiel bei Finanzen, Behördengängen oder Gesundheitsfragen.

Zum Beispiel, wenn sie krank sind, eine Behinderung haben oder sehr alt sind.

Jede volljährige Person, die wegen einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann eine gesetzliche Betreuung erhalten.

Ein gesetzlicher Betreuer hilft/ unterstüzt
•⁠ ⁠beim Verstehen von Briefen (administrativ)
– beim Umgang mit Geld ( administrativ)
– bei Arztbesuchen (durch organisieren eines Einrichtungs)
– bei Entscheidungen mit Ämtern ( hierbei und auch überall entscheidet der freie WILLE des Betreuten)
Der Betreuer darf nur helfen, wo es nötig ist und erwünscht ist
Die freie Meinungsäußerung und der freie WILLE der betreuten Person ist UNANTASTBAR und deshalb besonders wichtig.

Ein gesetzlicher Betreuer hilft/ unterstüzt
•⁠ ⁠beim Verstehen von Briefen (administrativ)
– beim Umgang mit Geld ( administrativ)
– bei Arztbesuchen (durch organisieren eines Einrichtungs)
– bei Entscheidungen mit Ämtern ( hierbei und auch überall entscheidet der freie WILLE des Betreuten)
Der Betreuer darf nur helfen, wo es nötig ist und erwünscht ist
Die freie Meinungsäußerung und der freie WILLE der betreuten Person ist UNANTASTBAR und deshalb besonders wichtig.

Kann ich mein Betreuer selbst wählen?? JA, Ihre Stimme zählt –
Wenn Sie einmal rechtliche Hilfe benötigen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Selbstbestimmung verlieren.
Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie vertrauen – wer Sie begleiten und für Ihre Interessen eintreten soll.
Das BGB (§ 1814 und § 1820 BGB) schützt dieses Recht:

Ob ein Familienmitglied, eine gute Freundin oder jemand, der Sie wirklich versteht, Sie suchen es selbst aus.

 ….viele Menschen haben eine falsche Irrtümer über das Thema rechtliche Betreuung. Diese Irrtümer können dazu führen, dass Betroffene oder Angehörige nicht richtig handeln oder sehr wichtige Entscheidungen versäumen. Die unten kurz dargestellte Bespiele soll Ihnen eine Übersicht schaffen;
| ❌ Irrtum | ✅ Realität |
| „Mein Ehepartner darf automatisch alles für mich regeln.“ | Nein – ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuung darf niemand rechtlich für Sie handeln, auch nicht der Ehepartner. |
| „Ein Betreuer entscheidet über mein Leben.“ | Falsch – ein Betreuer darf nur dort helfen, wo Sie Unterstützung brauchen. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt. |
| „Betreuung bedeutet Entmündigung.“ | Nein – die Entmündigung wurde 1992 abgeschafft. Betreuung ist Hilfe zur Selbstbestimmung. |
| „Ich kann mir keinen Betreuer aussuchen.“ | Doch – Sie dürfen Vorschläge machen, und das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche (§ 1814 BGB). |
| „Eine Betreuung dauert für immer.“ | Nicht unbedingt – sie kann beendet werden, wenn Sie wieder selbst entscheiden können. |
| „Vorsorgevollmacht und Betreuung sind das Gleiche.“ | Nein – mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie oft eine gesetzliche Betreuung.

| Anregung oder Antrag
•⁠ ⁠Das Verfahren beginnt durch einen formlosen Antrag der betroffenen Person oder durch eine Anregung von Dritten (z. B. Angehörige, Ärzte, Behörden). Das zuständige Amtsgericht ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht. Die jeweilige Überprüfung obligt durch das Gericht, ob tatsächlich bedarf besteht und in wie weit, z.B. ob eine Krankheit oder Behinderung vorliegt?
•⁠ ⁠ob die Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann
•⁠ ⁠gibt es Alternativen wie eine Vorsorgevollmacht?
Nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens wird dann ein Arzt beauftragt, die Situation zu beurteilen.- Das Gutachten ist entscheidend für die Entscheidung des Gerichts.
Nach einem persönliches Gespräch- oft auch bei ihr zu Hause ob die Person eine Betreuung wünscht und ob sie jemanden vorschlagen möchte. wenn nötig, wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der sie im Verfahren unterstützt.
Entscheidung des Gerichts
•⁠ ⁠Das Gericht entscheidet, ob eine Betreuung eingerichtet wird. – Wer Betreuer wird (z. B. Angehöriger oder Berufsbetreuer)
– Welche Aufgabenbereiche abgedeckt werden (z. B. Gesundheit, Finanzen, Behörden)
•⁠ ⁠Beginn der Betreuung
•⁠ ⁠Der Betreuer erhält eine Betreuerurkunde und kann nun im festgelegten Rahmen handeln.
•⁠ ⁠Die Betreuung wird regelmäßig überprüft und kann auch wieder aufgehoben werden.

Kostenlose Beratung

Unsere kostenlose Beratung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Vertrauensvolle, gewissenhafte und zuverlässige rechtliche Betreuung. Ich vertrete Ihre Interessen mit Sorgfalt, Transparenz und Respekt. Für Ihre Sicherheit und Unterstützung in allen Lebenslagen.

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